Sternenkinder

Abschied von den Allerkleinsten.

Wenn ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt stirbt, bleibt die Welt stehen. Wir sind für Sie da – leise, ohne Eile und so persönlich, wie Ihr Abschied sein soll.

Was der Name bedeutet

Ihr Kind hat gelebt – und es zählt.

Sternenkinder nennt man Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben – ganz gleich, in welcher Schwangerschaftswoche. Hinter diesem Wort steht für Eltern eine der schwersten Erfahrungen überhaupt. Vieles von dem, was in diesen Tagen auf Sie einströmt, muss nicht sofort entschieden werden. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.

  • Ihr Kind kann einen Namen tragen: Seit 2013 stellt das Standesamt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Geburt Ihres Sternenkindes aus – unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche, ohne Frist und auch rückwirkend.
  • Dafür genügen Ihr Ausweis und ein Nachweis der Schwangerschaft – etwa der Mutterpass oder eine Bescheinigung der Klinik oder Ihrer Hebamme.
  • Auch für die Kleinsten gibt es einen würdevollen Abschied – im eigenen Grab, im Familiengrab oder auf einem Sternenkinder-Grabfeld in der Region.
Ihr gutes Recht

Sie dürfen Ihr Kind bestatten – in jedem Fall.

Das saarländische Bestattungsgesetz unterscheidet zwischen einer Bestattungspflicht und einem Bestattungsrecht. Für Sie als Eltern heißt das:

  • Kinder, die mindestens 500 Gramm wiegen oder nach der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, werden wie jeder Mensch bestattet. Wir begleiten Sie dabei mit derselben Sorgfalt wie bei jedem Abschied.
  • Für Sternenkinder unter 500 Gramm gibt es keine Pflicht – aber Ihr ausdrückliches Recht, Ihr Kind bestatten zu lassen. Die Klinik muss Sie auf diese Möglichkeit hinweisen.
  • Entscheiden Sie sich nicht für eine eigene Bestattung, wird Ihr Kind von der Klinik eingeäschert und bei einer gemeinsamen, würdevollen Beisetzung bestattet – für Eltern kostenfrei. In Saarlouis finden diese Beisetzungen auf dem Friedhof „Neue Welt“ statt, in der Regel dreimal im Jahr.
  • Sie haben Zeit für diese Entscheidung. Niemand darf Sie drängen – auch wir nicht.

Gut zu wissen: Seit Juni 2025 haben Mütter nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz. Auch Hebammenhilfe steht Ihnen nach einer Fehl- oder Totgeburt zu – sprechen Sie Ihre Hebamme oder Krankenkasse darauf an.

So begleiten wir Sie

Ein Abschied in Ihrem Tempo.

Ihr Anruf

Rufen Sie uns an – tags, nachts, auch direkt aus der Klinik. Wir hören zu und erklären in Ruhe, was möglich ist.

Wir holen Ihr Kind zu uns

Wir nehmen Ihr Kind behutsam aus der Klinik in unsere Obhut. Unterlagen und Behördengänge übernehmen wir – Sie müssen an nichts denken.

Zeit für den Abschied

Eine stille Abschiednahme, ein Hand- oder Fußabdruck, eine Haarlocke, ein kleiner Sarg, den Sie oder die Geschwister bemalen dürfen: Wir schaffen Raum für das, was Ihnen guttut.

Die Beisetzung

Im eigenen Grab, im Familiengrab oder auf einem Sternenkinder-Grabfeld in der Region – wir gestalten die Beisetzung so, wie es für Ihre Familie stimmig ist, und sagen Ihnen vorab transparent, welche Kosten entstehen.

Wir bleiben an Ihrer Seite

Auch nach der Beisetzung sind wir erreichbar – und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Menschen her, die ähnliche Wege gegangen sind.

Sie sind nicht allein

Menschen, die diesen Weg kennen.

Neben unserer Begleitung gibt es Anlaufstellen, die sich ganz den Familien von Sternenkindern widmen – vertraulich, kostenfrei und oft aus eigener Erfahrung:

Wir sind für Sie da.

Rufen Sie an, wann immer Sie uns brauchen – auch nachts, auch am Wochenende. Beim Abschied von einem Sternenkind nehmen wir uns besonders viel Zeit.

Worte, die tragen
„Du bist ein Schatten am Tage und in der Nacht ein Licht.“
Friedrich Rückert

Friedrich Rückert schrieb die Kindertotenlieder, nachdem er selbst zwei Kinder verloren hatte – Hunderte Gedichte, aus Trauer entstanden. Diese Zeile sagt beides zugleich: Am Tag liegt ein Schatten über allem – und in der dunkelsten Stunde ist das Kind zugleich das Licht, das bleibt.

„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“
Antoine de Saint-Exupéry

Der Satz stammt aus „Der kleine Prinz“, der am Ende zu seinem Stern zurückkehrt. Für Eltern von Sternenkindern heißt das: Die Liebe zu einem Kind hängt nicht davon ab, wie lange man es sehen durfte. Was das Herz kennt, braucht keine Beweise.

„Manche Menschen kommen nur kurz in unser Leben – und bleiben doch für immer im Herzen.“
Trauerspruch

Die Länge eines Lebens sagt nichts über seine Bedeutung. Ein Kind, das nur Wochen oder Tage bei uns war – oder nur unter dem Herzen getragen wurde –, verändert eine Familie für immer. Diese Spur darf bleiben, und sie darf einen Platz bekommen.

„Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist.“
Jüdische Weisheit

Deshalb ermutigen wir Eltern, ihrem Kind einen Namen zu geben und ihn auszusprechen – beim Standesamt, am Grab oder auf einer Gedenkseite. Ein Name macht aus dem Verlust ein Leben, an das man sich gemeinsam erinnern kann.